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13.04.2016

Redtube: LG Köln hält Streaming für zulässig

Das Landgericht Köln hat mit Pressemitteilung von gestern bekannt gegeben, dass eine Kammer das bloße Streamen von Videos des Anbieters RedTube für zulässig erachtet. Damit ist das Gericht von seiner ursprünglichen Entscheidung abgerückt, nach der Namen und Adressen von bestimmten IP-Adressen von der Deutschen Telekom an The Archive AG herauszugeben sind.

Zur Erinnerung: The Archive AG hatte Ende des letzten Jahres vielfach Internetnutzer der Plattform redtube.com wegen vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt. Grundlage für die Abmahnung waren Beschlüsse verschiedener Kammern des LG Köln, welche offensichtlich von möglichen Urheberrechtsverletzungen von Internetnutzern ausgingen.

Das LG Köln begründet seine nunmehr abweichenden Beschlüsse damit, dass, anders als zunächst von The Archive AG dargestellt, die Nutzer die Filme nicht mittels Download angesehen hätten, sondern ein bloßer Abruf der Videos mittels Streaming erfolgt sei. Hierin liege nach Auffassung der Kammer aber keine Urheberrechtsverletzung, insbesondere stelle das Streaming keine nur dem Urheber zustehende Vervielfältigungshandlung des § 16 UrhG dar.